Sicherheit zum Jahreswechsel

ABBRENNVERBOT DER GEMEINDE HETLINGEN BEACHTEN.

2015_Silvester_Abbrennverbot

Die Gemeinde Hetlingen hat, wie in jedem Jahr, ein Abbrennverbot für bestimmte Feuerwerkskörper erlassen. Dies dient dem Schutz der reetgedeckten Gebäude in der Gemeinde. Reetdächer können sich durch Raketen sehr leicht entzünden.

FEUERWERKSKÖRPER UND RAKETEN GEHÖREN NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN.

Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr dürfen von Kindern nur geeignete Feuerwerksartikel in Begleitung Erwachsener benutzt werden.

GRUNDSÄTZLICH SIND RAKETEN, BÖLLER UND FONTÄNEN NUR IM FREIEN ZU VERWENDEN.

Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist besondere Vorsicht und großer Abstand geboten. Bei starkem Wind ist der Abstand zu vergrößern. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.

BEIM KAUF DES FEUERWERKS AUF CE-Kennzeichnung UND „BAM“-PRÜFZEICHEN (BAM = BUNDESANSTALT FÜR MATERIALPRÜFUNG) ACHTEN.

Jedes Jahr kommt es wieder zu schweren Verletzungen durch nicht geprüfte und zugelassene Böller die unkontrolliert explodieren. Es drohen schwere Verletzungen und bleibende Schäden. Daher gilt: Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen und bei sachgemäßer Handhabung sicher.

RAKETEN IMMER SENKRECHT IN DEN HIMMEL SCHIESSEN UND NICHT IN DER HAND BEHALTEN.

Eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand ist eine gute Startrampe.

BÖLLER UND ANDERES FEUERWERK SOLLTEN AUF DEM BODEN LIEGEND BZW. STEHEND ANGEZÜNDET WERDEN.

Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Falls trotz Warnung vor schweren Verletzungen doch in der Hand gezündet wird, Böller sofort wegwerfen. Vorher muss man sich versichern, dass in Wurfrichtung alles frei ist. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern am Neujahrstag entsorgen.

RECHTZEITIG SICHERHEITSVORKEHRUNGEN TREFFEN.

Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht in die Garage. „Laternenparker“ können versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, die Fenster geschlossen halten, „Feuerwerkern“ ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto.

IM GEFAHRENFALL DEN NOTRUF 112 NUTZEN.

Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen.

Wir wünschen einen guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr!

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