Feuerwehr und Verkehrsregelung

Fragezeichen

Wir wurden am Wochenende im Zuge der teils chaotischen Verkehrsverhältnisse angesprochen, warum die Feuerwehr den Verkehr nicht geregelt hat. Immerhin sorgt sie doch auch bei Einsätzen und Umzügen wie dem Laternenumzug oder dem Kindergrün für eine Verkehrssicherung.

 

 

Dazu ist folgendes festzustellen: Die Feuerwehr ist nur in engen Ausnahmefällen befugt, in den Verkehr einzugreifen. In der Regel liegt diese Befugnis allein bei der Polizei.

Ausnahmen, in denen die Feuerwehr den Verkehr regeln darf sind z.B.:

  • Die unmittelbare Absicherung der eigenen Kameraden an einer Einsatzstelle. Hier wird z.B. bei einem Verkehrsunfall die Strasse in der Regel vollständig von der Feuerwehr gesperrt bis die Polizei eintrifft und die Verkehrsregelung übernimmt oder an die Feuerwehr überträgt.
  • Sicherheitswachen wie z.B. die genannten Umzüge innerhalb der Gemeinde. Hier wird die Feuerwehr nur im Auftrag und auf Weisung der Gemeinde (des Veranstalters) tätig. Gleichzeitig ist bei den Umzügen auch die Polizei anwesend, sodass gleichzeitig von einer Ãœbertragung der Aufgabe seitens der Polizei auszugehen ist.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustG-Verk § 7a) in Verbindung mit der Strassenverkehrsordnung (StVO §§ 36,44) sowie im Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (BrSchG § 20).

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