Sicherheit zum Jahreswechsel

Wir weisen auf den Erlass eines Abbrennverbotes von Knallkörpern für die Gemeinde Hetlingen vom 04.12.2008 durch das Amt Haseldorf hin. Hierin ist unter anderem ein Verbot des Abbrennens von Silvesteraketen im Umkreis von wenigstens 180 m um Reetdachhäuser ausgesprochen worden. Dies betrifft in Hetlingen unter anderem die Schanze, die Gaststätte „Op de Deel“, Gebäude im Cranz und Op de Weid, sowie die Reetdachhäuser auf Eckhorst.
  • Achten Sie beim Kauf auf die Gefahrenklasse der Feuerwerkskörper
    • Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
    • Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
    • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
    • Klasse IV: Großfeuerwerk
  • Die Klassen III und IV dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht abgebrannt oder verkauft werden
  • Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr erlaubt
  • Lesen Sie sich unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper durch!
  • Auch bei Feuerwerk der Klasse I muss die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt sein!
  • Das Abbrennen von Signalmunition / Munition ist eine erhebliche Gefahr und daher verboten
  • Schließen Sie in der Silvesternacht Lüftungsklappen, Fenster, etc.
  • Zünden Sie entsprechendes Feuerwerk nicht in Treppenhäusern, auf Balkonen etc.
  • Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand und werfen Sie sie nicht unkontrolliert weg
  • Starten Sie keine Raketen aus der Hand, sondern aus einer aufgestellten Flasche
  • NIEMALS einen “Versager” neu anzünden
  • Im Umkreis von 200m um Reetdachhäuser dürfen keine Raketen angezündet werden
  • Basteln Sie keine eigenen Feuerwerkskörper
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper nicht am Körper auf, sondern in einer verschließbaren Tasche
  • Verwahren Sie Feuerzeuge, Streichhölzer etc. außerhalb der Reichweite von Kindern
  • Stellen Sie sich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit
  • Im Schadensfall rufen Sie 112
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