Die Leitstelle informierte den stellvertretenden Wehrführer über ein eingeschlossenes Kleinkind in einer Wohnung. Durch ein gekipptes Fenster konnte Zugang zur Wohnung erreicht werden. Eine Alarmierung war nicht erforderlich.
Die Leitstelle informierte den stellvertretenden Wehrführer über ein eingeschlossenes Kleinkind in einer Wohnung. Durch ein gekipptes Fenster konnte Zugang zur Wohnung erreicht werden. Eine Alarmierung war nicht erforderlich.