Sicherheit zu Silvester

An dieser Stelle möchten wir auf das alljährliche Abbrenverbot von Feuerwerk im Bereich reetgedeckter Häsuer hinweisen. Dies betrifft folgende Bereiche des Ortes:

Abbrennverbot für Feuerwerk Silvester

Quelle: Hetlinger Bote

Weiterhin möchten wir Sie auf einige Sicherheitsvorkehrungen aufmerksam machen. Wir wünschen einen fröhlichen und sicheren Jahreswechsel.

* Achten Sie beim Kauf auf die Gefahrenklasse der Feuerwerkskörper
o Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
o Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
o Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
o Klasse IV: Großfeuerwerk
* Die Klassen III und IV dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht abgebrannt oder verkauft werden
* Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr erlaubt
* Lesen Sie sich unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper durch!
* Auch bei Feuerwerk der Klasse I muss die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt sein!
* Das Abbrennen von Signalmunition / Munition ist eine erhebliche Gefahr und daher verboten
* Schließen Sie in der Silvesternacht Lüftungsklappen, Fenster, etc.
* Zünden Sie entsprechendes Feuerwerk nicht in Treppenhäusern, auf Balkonen etc.
* Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand und werfen Sie sie nicht unkontrolliert weg
* Starten Sie keine Raketen aus der Hand, sondern aus einer aufgestellten Flasche
* NIEMALS einen “Versager” neu anzünden
* Im Umkreis von 200m um Reetdachhäuser dürfen keine Raketen angezündet werden
* Basteln Sie keine eigenen Feuerwerkskörper
* Bewahren Sie Feuerwerkskörper nicht am Körper auf, sondern in einer verschließbaren Tasche
* Verwahren Sie Feuerzeuge, Streichhölzer etc. außerhalb der Reichweite von Kindern
* Stellen Sie sich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit
* Im Schadensfall rufen Sie 112

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