Sicherheit zu Silvester

Sicherheit

Hier einige Schierheitshinweise für ein fröhliches Silvesterfest:

  • Kaufen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur geprüftes und zugelassenes Feuerwerk 
  • Achten Sie beim Kauf auf die Gefahrenklasse der Feuerwerkskörper
    • Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufruck BAM-P I)
    • Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
    • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
    • Klasse IV: Großfeuerwerk
  • Die Klassen III und IV dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht abgebrannt oder verkauft werden!
  • Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur vom 31.12. 18.00 Uhr bis 01.01. 01.00 Uhr erlaubt
  • Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper!
  • Auch bei Feuerwerk der Klasse I muss die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt sein
  • Das Abbrennen von Signalmunition oder Munition ist aufgrund der erheblichen Gefahren verboten
  • Schließen Sie in der Silvesternacht Lüftungsklappen, Fenster und ähnliches
  • Zünden Sie Feuerwerk niemals in Treppenhäusern oder auf Balkonen
  • Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand und werfen Sie es nicht unkontrolliert weg
  • Starten Sie Raketen nur aus aufgestellten Flaschen, niemals aus der Hand!
  • Niemals einen „Versager“ neu anzünden
  • Im Umkreis von 200m um Reetdachhäuser dürfen keine Raketen angezündet werden.
  • Basteln Sie niemals eigene Feuerwerksköper
  • Verwahren Sie Feuerzeuge, Streichhölzer und andere Zündquellen außerhalb der Reichweite von Kindern auf
  • Stellen Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser bereit
  • Im Schadensfall rufen Sie 112

Beachten Sie auch die Verbote für Silvesterraketen um reetgedeckte Gebäude in Hetlingen. Genaue Hinweise finden Sie im Hetlinger Boten. 

Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gesundes und erfülltes Jahr 2007.

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