Sicherheit zu Silvester
- Achten Sie beim Kauf auf die Gefahrenklasse der Feuerwerkskörper
- Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
- Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
- Klasse IV: Großfeuerwerk
- Die Klassen III und IV dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht abgebrannt oder verkauft werden
- Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr erlaubt
- Lesen Sie sich unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper durch!
- Auch bei Feuerwerk der Klasse I muss die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt sein!
- Das Abbrennen von Signalmunition / Munition ist eine erhebliche Gefahr und daher verboten
- Schließen Sie in der Silvesternacht Lüftungsklappen, Fenster, etc.
- Zünden Sie entsprechendes Feuerwerk nicht in Treppenhäusern, auf Balkonen etc.
- Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand und werfen Sie sie nicht unkontrolliert weg
- Starten Sie keine Raketen aus der Hand, sondern aus einer aufgestellten Flasche
- NIEMALS einen „Versager“ neu anzünden
- Im Umkreis von 200m um Reetdachhäuser dürfen keine Raketen angezündet werden
- Basteln Sie keine eigenen Feuerwerkskörper
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper nicht am Körper auf, sondern in einer verschließbaren Tasche
- Verwahren Sie Feuerzeuge, Streichhölzer etc. außerhalb der Reichweite von Kindern
- Stellen Sie sich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit
- Im Schadensfall rufen Sie 112