Sicherheit zu Silvester

Sicherheit zu Silvester

  • Achten Sie beim Kauf auf die Gefahrenklasse der Feuerwerkskörper
    • Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
    • Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
    • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
    • Klasse IV: Großfeuerwerk
  • Die Klassen III und IV dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht abgebrannt oder verkauft werden
  • Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr erlaubt
  • Lesen Sie sich unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper durch!
  • Auch bei Feuerwerk der Klasse I muss die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt sein!
  • Das Abbrennen von Signalmunition / Munition ist eine erhebliche Gefahr und daher verboten
  • Schließen Sie in der Silvesternacht Lüftungsklappen, Fenster, etc.
  • Zünden Sie entsprechendes Feuerwerk nicht in Treppenhäusern, auf Balkonen etc.
  • Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand und werfen Sie sie nicht unkontrolliert weg
  • Starten Sie keine Raketen aus der Hand, sondern aus einer aufgestellten Flasche
  • NIEMALS einen „Versager“ neu anzünden
  • Im Umkreis von 200m um Reetdachhäuser dürfen keine Raketen angezündet werden
  • Basteln Sie keine eigenen Feuerwerkskörper
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper nicht am Körper auf, sondern in einer verschließbaren Tasche
  • Verwahren Sie Feuerzeuge, Streichhölzer etc. außerhalb der Reichweite von Kindern
  • Stellen Sie sich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit
  • Im Schadensfall rufen Sie 112
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